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Der Schutz von Sprechleistungen im Rundfunk
Der Verfasser untersucht, unter welchen Voraussetzungen Sprechleistungen im Rundfunk unter den künstlerischen Leistungsschutz der 73 ff. UrhG fallen. Diese Frage ist wegen der Entwicklung des sogenannten Infotainment im Konkurrenzkampf der Sendeunternehmen aktuell. Die wirtschaftliche Bedeutung des Themas wird durch Schilderung der Tätigkeit der zuständigen Verwertungsgesellschaft GVL erläutert. Im Mittelpunkt steht als Voraussetzung für eine künstlerische Leistung der Begriff der «Interpretation». ...

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